Die durch Musterabschnitt veranschaulichte Ware ist ein biegsames, gitterartiges Flächenerzeugnis aus...
Warenbeschreibung:
Die durch Musterabschnitt veranschaulichte Ware ist ein biegsames, gitterartiges Flächenerzeugnis aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in regelmäßigen Abständen mit Spinnstoffgarnen aus Polyamid verstärkte so genannte Membran wird nach Angaben der Antragstellerin in Papiermaschinen eingesetzt.
Die Ware ist als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen 3926 1000 (KN) bis 3926 9092 (KN) genannt" einzureihen.
Begründung der Einreihung:
Rechtsvorschriften: AV 1 / AV 6 / Anm 1 Abs 1 Kap 39 / Anm 10 Kap 39 / AV 2 b)
Nomenklatur-Code: 39269097************** :
ABSCHNITT VII:
KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS; KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS >
Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901|bis 3914 >
andere >
andere
VZTA-Nummer:
DE11257/12-1
Erteilendes Land:
Deutschland
Gültig ab:
2012-06-04
Gültig bis:
2018-06-03
Sprache:
Deutsch
Ort der Erteilung:
HANNOVER
Name und Adresse:
Hauptzollamt Hannover, Waterloostraße 5 30169 Hannover
Nationale Stichworte:
PLASTICO ;
DE PLÁSTICO ;
CALDERA

<< DE11029/12-1 - DE11364/12-1 >>