"Gewindemutter"; es handelt sich um ca. 1,5 mm hohe Ringe (Außendurchmesser ca. 6,4 mm) mit...
Warenbeschreibung:
"Gewindemutter"; es handelt sich um ca. 1,5 mm hohe Ringe (Außendurchmesser ca. 6,4 mm) mit Innengewinde, aus einer vernickelten Kupfer-Zink-Blei-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Die Ringe sind auf einer Seite mit zwei gegenüberliegenden Aussparungen versehen. Die Erzeugnisse dienen als Muttern zur Montage von diagnostischen Geräten.
-Antragstellerangaben-
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Kupfer" zur Unterposition 7415 3300 der Kombinierten Nomenklatur.
Begründung der Einreihung:
AV 1 und AV 6
Anm 2 Abs 1 a) ABS XV
Anm 5 a) ABS XV und Anm 6 ABS XV
Nomenklatur-Code: 74153300************** :
ABSCHNITT XV:
UNEDLE METALLE UND WAREN DARAUS > KUPFER UND WAREN DARAUS >
Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer >
andere Waren, mit Gewinde
VZTA-Nummer:
DEK/828/07-1
Erteilendes Land:
Deutschland
Gültig ab:
2007-06-13
Gültig bis:
2013-06-12
Sprache:
Deutsch
Ort der Erteilung:
KÖLN
Name und Adresse:
Oberfinanzdirektion Köln, Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt Köln
Merianstr. 110
50765 Köln
Nationale Stichworte:
DE COBRE ;
DE METAL COMUN ;
METAL DE BASE ;
ALEACION

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